Wie können Sie Hilfe von der Andreas Gärtner-Stiftung erhalten?
Die Andreas Gärtner-Stiftung unterstützt ausschließlich Menschen mit geistiger Behinderung. Dabei setzen wir auf ein transparentes und offenes Vorgehen im Sinne unserer Spender.
Für uns ist es wichtig, dass die Hilfe zu 100 Prozent dort ankommt, wo sie notwendig ist. Wir legen hohen Wert darauf, dass durch Verwaltungsaufgaben keinerlei Kosten entstehen. Um zielgerichtet helfen zu können, brauchen wir einige Informationen, um hilfsbedürftige Menschen und ihre Angehörigen fair und angemessen zu unterstützen.
Folgende Modalitäten sollten Sie deshalb bei der Antragstellung beachten:
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- Die Spendenanträge können formlos mit einem persönlichen Anschreiben an die Andreas Gärtner-Stiftung, Bakenweg 16-20, 32457 Porta Westfalica gesendet werden.
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- Wir bitten um Verständnis dafür, dass Spendenanträge, die per E-Mail eingehen, nicht bearbeitet werden können.
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Dem Spendenantrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
- Kopie des Schwerbehindertenausweises
- Kopie der Geburtsurkunde
- aktuelles Foto
- Krankenbericht, aus dem die geistige Behinderung hervorgeht (nicht älter als drei Monate) neu: (nicht älter als sechs Monate)
- Anschrift/Telefonnummer Schule/Arbeitsbereich/Werkstatt/Tagesförderstätte
- Kostenvoranschlag
- Ihre Kontaktdaten E-Mail-Adresse/Telefonnummern
- Spendenanträge müssen bis spätestens September/Oktober eines jeden Jahres bei uns eingegangen sein, damit wir rechtzeitig zum kommenden Jahr entscheiden können, wen die Stiftung unterstützen kann.
Die Andreas Gärtner-Stiftung hat es sich zum Ziel gesetzt, möglichst vielen Menschen mit geistiger Behinderung schnell und unbürokratisch zu helfen. Eine Altersbeschränkung besteht nicht.